Die Saunaregeln
Hier finden Sie unsere Saunaregeln zum Download
Saunaregeln sind keine Gesetze, an die Sie sich halten müssen, sie beschreiben aber einige Leitsätze mit denen der Saunabesuch mehr Spaß macht:
Hinweis für Familien
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Saunabereich ein Ruhebereich ist und unsere Mitarbeiter angewiesen sind, diesen zu wahren. Es ist unser Ziel, Ihnen Entspannungsmomente zu bereiten, unterstützen Sie uns dabei. Bei wiederholten Ruhestörungen ist die Sauna nach Anweisung unserer Mitarbeiter zu verlassen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Saunaordnung
- Die Saunaordnung ist Bestandteil der Hausordnung und somit für alle Nutzer verbindlich
- Der gesamte Sauna- und Wellnessbereich, auch der Whirlpool wird als Nacktbereich geführt und ist daher ohne Badekleidung zu betreten
- Die Benutzung der Saunakammern ist nur mit einem ausreichend großen Handtuch gestattet, sodass gewährleistet ist, dass kein Schweiß auf die Saunabänke tropft
- Die Nutzungszeit richtet sich nach den gelösten Tarifen. Die An- und Auskleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen. Bei Überschreitung der Nutzungszeit hat der Gast gemäß dem gültigen Tarifsystem den festgelegten Nachzahlpreis zu zahlen
- Die Benützung der Saunaanlage erfolgt auf eigene Gefahr
- Vor Benutzen der Beckeneinrichtungen ist unbedingt zu duschen.
- Die Sauna wird grundsätzlich gemischt geführt.
- Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (im Zweifelsfall empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren)
- Kinder dürfen den Saunabereich erst ab 14 Jahren besuchen
- Das Personal ist befugt, Personen die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Saunagäste belästigen trotz Ermahnung gegen die Saunaordnung oder Anweisung des Saunapersonals verstoßen, aus der Sauna zu verweisen
- Im gesamten Saunabereich herrscht Rauch- und Handyverbot
- Den Anweisungen des Saunapersonals ist Folge zu leisten
- Beim Verstoß dieser angeführten Punkte der Saunaordnung wird vom Betreiber keine Haftung übernommen
Die Betriebsführung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Die Benutzung der Anlage ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte laut ausgehängter Preisliste zulässig. Die Preisliste ist Teil der Geschäftsbedingungen.
1.2. Die Nutzungszeit richtet sich nach den gelösten Tarifen. Die An- und Auskleidezeit ist in die Nutzungszeit einbezogen. Bei einer Überschreitung der Nutzungszeit hat der Gast die festgelegte Nachgebühr gemäß dem gültigen Tarifsystem zu bezahlen
1.3. Reservierungen für den Eintritt sind leider nicht möglich. Sollten unsere Besucher-Kapazitäten erschöpft sein (Normalbetrieb: 110 Personen, eingeschränkter Betrieb z.B. wegen Covid-19: maximal 65 Personen), besteht kein Anspruch auf Einlass. Der Zutritt kann für weitere Gäste untersagt werden. Besuchswillige haben in diesem Fall mit Wartezeiten zu rechnen. Es können daraus keine Rechtsfolgen abgeleitet werden.
1.4. Außerplanmäßige Schließungen der Anlage (z.B. wegen Covid 19-Verordnungen) werden ausschließlich mit Gutscheinen zum Erwerb von Eintrittskarten entschädigt. Diese Gutscheine können nicht zu anderen Konsumationen verwendet werden.
1.5.Betrunkene, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Grippe, Covid 19), Epileptiker sowie Personen, denen ein Benutzungsverbot erteilt worden ist, dürfen die Anlage nicht benützen.
1.6. Es ist uns vorbehalten, Personen, deren Zulassung zum Bade- bzw. Saunabesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Aus einer Verweigerung des Zutritts können keine Rechtsfolgen abgeleitet werden.
1.7. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, Personen die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen bzw. trotz Ermahnung gegen die Haus- bzw. Saunaordnung oder Anweisung des Personals verstoßen, aus der Sauna bzw. Anlage zu verweisen. Bei einem Verweis können keine Ansprüche, wie eine Rückforderung des Eintrittsgeldes geltend gemacht werden.
1.8. Der Betreiber und damit sein Personal sind weder in der Lage noch dazu verpflichtet, Kinder, Minderjährige, körperlich und geistig beeinträchtigte Personen und Nichtschwimmer/innen zu beaufsichtigen.
1.9. Krankheits- oder unfallbedingte (anteilige) Rückvergütungen von Eintrittsgeldern erfolgen nur bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, wobei eine Verhinderung des Gastes für zumindest acht Wochen vorliegen muss. Bei Verhinderungen von weniger als acht Wochen ist jegliche Rückvergütung von Eintrittsgeldern ausgeschlossen.
1.10. Für ausgegebene Schlüssel kann eine Kaution verlangt werden. Für abhanden gekommene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.
1.11. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies mit dem KSchG vereinbar ist.
1.12. Der Gast hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Erholung, die Sicherheit oder die Hygiene beeinträchtigt, insbesondere Ruhestörung wie Lärmen, Singen, Pfeifen, usw. Rauchen in Räumen in denen Rauchverbot herrscht.
1.13. Die Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu unterlassen. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Schadensbehebung bzw. der Beseitigung der Verunreinigung sind zu ersetzen. Falls eine Beschädigung oder eine Verunreinigung – wenn auch unabsichtlich – verursacht wurde, ist dies dem Personal mitzuteilen.
1.14. Die Gäste sind in der gesamten Anlage zur größten Sauberkeit verpflichtet, bei mutwilligen Verunreinigungen kann ein Reinigungsentgelt eingehoben werden. Abfälle sind in den vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
1.15. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Diensthunde der Polizei und der Rettungsdienste sowie Blinden, Assistenz- und Partnerhunde, soweit das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.
1.16. Sobald eine Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit der Anlage vorliegt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, wird die Benutzung der gestörten Anlage oder ihre Benutzung auf gehörige Weise eingeschränkt. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
1.17. Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um Fahrzeuge vor Schäden zu bewahren.
1.18. Die in öffentlichen Einrichtungen üblichen Anstandsregeln sind zu beachten. Jegliche sexuellen oder intimen Handlungen sind nicht gestattet und können mit Hausverbot (ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder) sowie Strafanzeige geahndet werden.
1.19. Das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist strengstens verboten.
1.20. Jeder Gast darf nur eine Sitz- bzw. Liegefläche beanspruchen. Wird diese nicht benützt, ist eine längerfristige Reservierung durch Auflegen von Handtüchern, Taschen und dergleichen nicht gestattet - im Bedarfsfall dürfen diese Gegenstände vom Personal entfernt werden.
1.21. Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
1.22. Speisen und Getränke dürfen nur im Buffetbereich oder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten eingenommen werden.
1.23. Die Gäste tragen selbst die Haftung der mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.
1.24. In Fällen von Gruppenbesuchen hat die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein.
Richtlinien für die Saunabenutzung
2.1. Die Benutzung der Saunaanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
2.2. Die Saunaordnung ist Bestandteil der Hausordnung und somit für alle Gäste verbindlich.
2.3. Der gesamte Sauna- und Wellnessbereich, also auch der Whirlpool, wird als Nacktbereich geführt und ist daher ohne Badekleidung zu betreten.
2.4. Die Benutzung der Saunakammern ist nur mit einem ausreichend großem Handtuch gestattet, sodass gewährleistet ist, dass kein Schweiß auf die Saunabänke tropft.
2.5. Vor Benutzung der Einrichtungen ist zur Körperreinigung unbedingt entsprechend lange zu duschen. Die Saunakammern sind abgetrocknet zu betreten.
2.6. Vor dem Aufsuchen des Tauchbeckens ist aus hygienischen Gründen ein gründliches Duschen notwendig.
2.7. Die Sauna wird grundsätzlich gemischt geführt.
2.8. Minderjährige dürfen den Saunabereich erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besuchen.
2.9. Aufgüsse erfolgen nur zu den vorgegebenen Zeiten bzw. werden vom Personal oder von dazu befugten Personen vorgenommen. Während des Aufgusses wird um Ruhe ersucht.
2.10. Im gesamten Saunabereich herrscht Rauch- und Handyverbot.
2.11. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal ist befugt, Personen die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen bzw. trotz Ermahnung gegen die Haus- bzw. Saunaordnung oder Anweisung des Personals verstoßen, aus der Sauna bzw. Anlage zu verweisen. Bei einem Verweis können keine Ansprüche, wie eine Rückforderung des Eintrittsgeldes geltend gemacht werden.